Verfassung der Karl Kübel Stiftung

Auszug aus der Stiftungsverfassung, Stand: 14. Juni 2022

Karl Kübel im Juli 2003: Mit der nachfolgenden Neufassung der Stiftungsverfassung möchte ich jetzt, mit Vollendung meines 94. Lebensjahres die künftige Stiftungsarbeit in ein weiteres, fruchtbares Wachstum überleiten. Als Gründer und Stifter der Karl Kübel Stiftung und der ihr angeschlossenen Gesellschaften und  Einrichtungen mache ich der Stiftung in besonderer Weise meine Ausführungen in der nachfolgenden Präambel und das Kernziel in § 2 (1) der Verfassung zur Auflage:

Präambel

Die Eltern nehmen an der Schöpfung in besonderer Weise teil. Das Kind kommt zum Leben durch Mutter und Vater. Es wächst auf im Mutterleib. Schon in dieser Zeit ist das Kind empfänglich für den das Kind fördernden Austausch mit der Mutter und über sie auch mit dem Vater. Das vollzieht sich bewusst und unbewusst. Wenn das Kind nun geboren wird, ist alles in ihm vorbereitet, um die Welt mit seinen Sinnen und seinem Verstand aufnehmen zu können und in sich einzuverleiben. Es braucht dann in besonderer Weise Nahrung von außen für seine leiblich-seelisch-geistige Entwicklung, zunächst durch Mutter und Vater. Nach drei Jahren kann das Kind sprechen, seinen Willen deutlich machen und kann Ziele erreichen. Es hat ein starkes Vertrauen zur Mutter und zum Vater gebildet.

Das Kind ist gut geleitet durch seine Eltern und seine Umwelt. Es hat einen guten Start für sein ganzes Leben und darüber hinaus. Doch das ist gewiss ein ideales Bild. Die Wirklichkeit ist meist weit davon entfernt. Ein Christ oder eine Christin darf vor dieser Wirklichkeit die Augen nicht verschließen.

Hier könnte nun eine Vielzahl von Zuständen aufgeführt werden, bei denen Kindern großes Leid zugefügt wird und ihnen der Zutritt in den "himmlischen Garten" verschlossen bleibt, in den reichen Industrieländern, aber auch in weiter wachsendem Elend in den Ländern der "Dritten Welt". Mit dem "himmlischen Garten" ist im christlichen Sinne die Liebesgemeinschaft mit Gott gemeint.

Christ-Sein oder Christin-Sein ist, insbesondere für die Verantwortlichen in der Stiftung, die liebende und wohlbedachte Teilnahme an der Schöpfung, in der das Wohl der Kinder und ihre Selbstwerdung an erster Stelle stehen.

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