Wir verpflichten uns zu Transparenz.
Wo Engagement für die Gemeinschaft stattfindet, sollte Transparenz gegenüber der Gemeinschaft selbstverständlich sein. Wer für das Gemeinwohl tätig ist, sollte der Gemeinschaft sagen, was die Organisation tut, woher die Mittel stammen, wie sie verwendet werden und wer die Entscheidungsträger sind. So entsteht Vertrauen in die Organisation.
Karl Kübel Stiftung für Kind und Familie
Darmstädter Straße 100
64625 Bensheim
Die Stiftung wurde 1972 gegründet.
Das Finanzamt Bensheim bestätigt der Karl Kübel Stiftung Gemeinnützigkeit.
Nachgewiesene Gemeinnützigkeit der Karl Kübel Stiftung durch das Finanzamt Bensheim vom 03.02.2023
Bescheid nach § 60a Abs. 1 AO über die gesonderte Feststellung der Einhaltung der satzungsmäßigen Voraussetzungen nach den §§ 51, 59, 60 und 61 AO
Keine juristische Person macht mit ihren Zuwendungen mehr als zehn Prozent der Karl Kübel Stiftung für Kind und Familie-Gesamteinnahmen aus.
Mit dem Spenden-Siegel bescheinigt das Deutsche Zentralinstitut für soziale Fragen (DZI) die nachprüfbare, sparsame und satzungsgemäße Verwendung der Mittel unter Beachtung der steuerrechtlichen Vorschriften sowie eine eindeutige und nachvollziehbare Rechnungslegung. In der Vergangenheit trug die Karl Kübel Stiftung dieses Siegel, hat sich jedoch Ende 2014 bewusst dazu entschlossen, die jährliche Beantragung des DZI Spenden-Siegels einzustellen. Damit ist die Gültigkeit des Siegels für die Stiftung erloschen. Ausschlagend für diese Entscheidung waren die vergleichsweise sehr hohen Kosten und der administrative Aufwand der jährlichen Beantragung. Unserer Meinung nach profitieren notleidende Kinder und Familien mehr davon, wenn wir das so eingesparte Geld und die Zeit direkt in unsere Projekte fließen lassen.
Der Wegfall des DZI Spenden-Siegels bedeutet keinerlei Änderungen in der Praxis der Berichterstattung, der Rechnungslegung und zeitnahen, transparenten und zweckgebundenen Mittelverwendung. Die Stiftung fühlt sich den hohen Standards des DZI verbunden und wird auch weiterhin in diesem Sinne arbeiten. Unterstützer und Spender können weiterhin sicher sein, dass ihre Mittel verantwortungsvoll, effizient und nachvollziehbar verwendet werden. Beispielsweise betrugen 2022 unsere Werbe- und Verwaltungsausgaben 12,2 Prozent. Das DZI erlaubt Werbe- und Verwaltungsausgaben, die unter 35 % liegen, und stuft Ausgaben, die über 10 % der Gesamtausgaben betragen, als angemessen ein.