Der Sachbericht ist zum Ende einer Förderperiode (= Kalenderjahr), spätestens bis zum 31. Dezember 2022, vorzulegen und wird von Seiten der Karl Kübel Stiftung für Kind und Familie für den eigenen Verwendungsnachweis an die zuständige Prüfbehörde weitergeleitet. Der Sachbericht soll die Entwicklung des Projektes in nachvollziehbarer Weise darstellen. Bitte füllen Sie das Formular vollständig aus, damit das Absenden erfolgen kann.
Die mit * gekennzeichneten Felder sind Pflichtfelder.
Schicken Sie uns Ihre weiteren Unterlagen (Excel-Tabellen mit Projektkosten und Tätigkeiten) unter Angabe Ihrer Projektnummer an: