Über das Leben hinaus Gutes tun
Ein eigenes Testament aufzusetzen gibt Ihnen die Möglichkeit, über Ihr Leben hinaus nicht nur für Ihre Familie zu sorgen, sondern auch gezielt Anliegen zu fördern, die Ihnen persönlich am Herzen liegen. Setzen Sie ein Zeichen der Solidarität, indem Sie Projekte der Karl Kübel Stiftung bei der Regelung Ihres Nachlasses bedenken.
Vermächtnisse zugunsten der Karl Kübel Stiftung tragen dazu bei, benachteiligten Kindern und Familien die Chance auf ein selbst gestaltetes Leben zu geben und Menschen in Not zur Seite zu stehen. Ihr Vermächtnis hilft, nachhaltig Perspektiven zu schaffen. Vermächtnisse und Erbschaften zugunsten einer gemeinnützigen Organisation wie der Karl Kübel Stiftung unterliegen nicht der Erbschaftssteuer. Deshalb kann Ihr Vermögen ohne steuerliche Abzüge für die Arbeit der Stiftung verwendet werden.
Das Aufsetzen eines Testamentes ist eine sehr persönliche Angelegenheit und will gut überlegt sein. Wir beraten Sie gerne.
Eine Zustiftung kann sowohl aufgrund testamentarischer Verfügung als auch als Zuwendung zu Lebzeiten erfolgen. Die Zustiftung stockt das Stiftungsvermögen der begünstigten Stiftung auf, mit der Auflage, sie nachvollziehbar und fortdauernd buchungsmäßig erkennbar festzuhalten.
Die stiftende Person kann sich vorbehalten, mit weiteren Zustiftungen den Fonds aufzustocken. Der Fonds kann den Namen der Stifterin oder des Stifters, den eines Verwandten oder Bekannten oder eine Sachbezeichnung tragen.
Es kann vereinbart werden, im Rahmen der stifterischen Berichterstattung die stiftende Person des Fonds namentlich zu nennen und so deren gemeinwohlorientiertes Engagement in der Öffentlichkeit darzustellen.
Als Teil des Grundstockvermögens dient der Fonds ausschließlich und unmittelbar der Förderung steuerbegünstigter Zwecke gemäß der Stiftungssatzung. Nur in diesem Rahmen ist es möglich, einen speziellen Fondszweck festzulegen und auf diese Weise Schwerpunkte zu fördern, die einem persönlich am Herzen liegen.
Eine Treuhandstiftung (auch unselbstständige oder nichtrechtsfähige Stiftung genannt) wird durch einen Vertrag zwischen einer stiftenden Person und dem Treuhänder (Träger) gegründet. Die stiftende Person überträgt das Stiftungsvermögen dem Treuhänder, der es getrennt von seinem eigenen Vermögen gemäß den Satzungsbestimmungen der Stiftung verwaltet. Wir beraten und begleiten Sie gerne von der Idee bis zur Realisierung Ihrer Stiftung.
Brit Krüger
Kommunikation und Strategische Partnerschaften
Tel. (06251) 700571, E-Mail: b.krueger@kkstiftung.de
Wir freuen uns, von Ihnen zu hören. Ihre Anfrage behandeln wir selbstverständlich vertraulich.