Testament und Erbschaft

Über das Leben hinaus Gutes tun

Ein eigenes Testament aufzusetzen gibt Ihnen die Möglichkeit, über Ihr Leben hinaus nicht nur für Ihre Familie zu sorgen, sondern auch gezielt Anliegen zu fördern, die Ihnen persönlich am Herzen liegen. Setzen Sie ein Zeichen der Solidarität, indem Sie Projekte der Karl Kübel Stiftung bei der Regelung Ihres Nachlasses bedenken.

Vermächtnisse zugunsten der Karl Kübel Stiftung tragen dazu bei, benachteiligten Kindern und Familien die Chance auf ein selbst gestaltetes Leben zu geben und Menschen in Not zur Seite zu stehen. Ihr Vermächtnis hilft, nachhaltig Perspektiven zu schaffen. Vermächtnisse und Erbschaften zugunsten einer gemeinnützigen Organisation wie der Karl Kübel Stiftung unterliegen nicht der Erbschaftssteuer. Deshalb kann Ihr Vermögen ohne steuerliche Abzüge für die Arbeit der Stiftung verwendet werden.

Das Aufsetzen eines Testamentes ist eine sehr persönliche Angelegenheit und will gut überlegt sein. Wir beraten Sie gerne.

Zustiftungen

Eine Zustiftung kann sowohl aufgrund testamentarischer Verfügung als auch als Zuwendung zu Lebzeiten erfolgen. Die Zustiftung stockt das Stiftungsvermögen der begünstigten Stiftung auf, mit der Auflage, sie nachvollziehbar und fortdauernd buchungsmäßig erkennbar festzuhalten.

Die stiftende Person kann sich vorbehalten, mit weiteren Zustiftungen den Fonds aufzustocken. Der Fonds kann den Namen der Stifterin oder des Stifters, den eines Verwandten oder Bekannten oder eine Sachbezeichnung tragen.

Es kann vereinbart werden, im Rahmen der stifterischen Berichterstattung die stiftende Person des Fonds namentlich zu nennen und so deren gemeinwohlorientiertes Engagement in der Öffentlichkeit darzustellen.

Als Teil des Grundstockvermögens dient der Fonds ausschließlich und unmittelbar der Förderung steuerbegünstigter Zwecke gemäß der Stiftungssatzung. Nur in diesem Rahmen ist es möglich, einen speziellen Fondszweck festzulegen und auf diese Weise Schwerpunkte zu fördern, die einem persönlich am Herzen liegen.

Treuhandstiftung

Eine Treuhandstiftung (auch unselbstständige oder nichtrechtsfähige Stiftung genannt) wird durch einen Vertrag zwischen einer stiftenden Person und dem Treuhänder (Träger) gegründet. Die stiftende Person überträgt das Stiftungsvermögen dem Treuhänder, der es getrennt von seinem eigenen Vermögen gemäß den Satzungsbestimmungen der Stiftung verwaltet. Anders als eine rechtsfähige Stiftung ist die Treuhandstiftung keine eigene Rechtsperson und kann auch mit weniger als 50.000 Euro gegründet werden.

Immer mehr vermögende Menschen entscheiden sich, ihr Geld in Form einer Treuhandstiftung anzulegen, um gezielt gemeinnützige Vorhaben zu fördern, welche Ihnen besonders wichtig sind. Die stiftende Person kann hierbei selbst entscheiden, welche Aufgaben sie an die ausgewählte Stiftung überträgt und welche sie selbst übernimmt. In den meisten Fällen gibt die stiftende Person Verwaltungsaufgaben ab und bringt sich in die Auswahl von Förderprojekten ein.

Die Gründung einer Treuhandstiftung ist ein persönliches Anliegen besonderer Emotionalität: Stiftende wollen aus ihrer Lebenserfahrung heraus einen Bereich, der ihnen ganz besonders am Herzen liegt, nachhaltig fördern oder ihm Bestand verleihen. So möchte man ein bestimmtes Problem angehen, einer bestimmten Gruppe von Menschen helfen oder eine Institution erhalten.

Daher sollte man sich vorab fragen:

  • Wen soll die Stiftung fördern?
  • Wie weit fasse ich den Zweck?
  • Wem traue ich die Zweckverwirklichung zu?
  • Wer nimmt mir die Verwaltungsarbeiten ab?
  • Wer kann meine Stiftung nach meinem Tod weiterführen?

Die Verwaltung einer Treuhandstiftung ist ein Dienstleistungsangebot der Karl Kübel Stiftung, das sich an all diejenigen wendet, die individuelle, gemeinnützige Ideen entwickeln, jedoch keine selbstständige Stiftung gründen möchten. Wir verwalten für die stiftende Person das Treuhandvermögen und kümmern uns um die inhaltliche Umsetzung des Stiftungszwecks und die Öffentlichkeitsarbeit. Wir beraten und begleiten Sie von der Idee bis zur Realisierung Ihrer Stiftung.

So erreichen Sie uns

Brit Krüger
Kooperationen und Förderpartnerschaften
Tel. (06251) 700571, E-Mail: b.krueger@kkstiftung.de

Wir freuen uns, von Ihnen zu hören. Ihre Anfrage behandeln wir selbstverständlich vertraulich.

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