Bußgeld und Geldauflagen

Ihre Zuweisungen helfen Kindern und Familien!

Als Strafrichterin oder Strafrichter, Staatsanwältin oder Staatsanwalt können Sie dazu beitragen, für Kinder und Familien bessere Perspektiven zu schaffen. Geldauflagen sind ein Zeichen für Ihr Vertrauen in unsere Arbeit.

Die Karl Kübel Stiftung für Kind und Familie erfüllt als zuverlässiger und kompetenter Partner alle Voraussetzungen für die Zuweisung von Geldauflagen:

  • eine sichere Abwicklung, die die Datenschutzbestimmungen erfüllt
  • eine schnelle Bestätigung des Zahlungseingangs und umgehende Benachrichtigung bei Zahlungsverzug
  • die ausschließliche Verwendung der Gelder für den Satzungszweck.
  • durch ein gesondertes Konto ist dafür gesorgt, dass keine Zuwendungsbestätigung ausgestellt wird.

Gerne senden wir Ihnen Informationsmaterial zu unserer Arbeit sowie Aufkleber mit den entsprechenden Kontodaten zu.

Bei Fragen erreichen Sie uns telefonisch unter (06251) 700571 oder per E-Mail: geldauflagen@kkstiftung.de     

Konto für Geldauflagen
Empfänger: Karl Kübel Stiftung für Kind und Familie
Sparkasse Bensheim
IBAN DE21 5095 0068 0002 1288 17

So wirkt Ihre Zuweisung

Die zugewiesenen Geldauflagen verwenden wir für unsere Drop In(klusive). Diese kostenlosen Eltern-Kind-Treffs sind offen für alle Familien und werden von kompetenten Elternbegleiterinnen unterstützt. Hier begegnen sich jede Woche Eltern mit Kleinkindern zum gemeinsamen Austausch, Frühstück und Spiel. Die fachliche Begleitung stärkt Eltern und Kinder in Erziehungs- und Alltagsfragen.

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