Helfen und Spenden
Gemeinnützigkeit
Das Finanzamt Bensheim bestätigt der Karl Kübel Stiftung Gemeinnützigkeit.
Hier können Sie die entsprechenden Belege herunterladen.
Nachgewiesene Gemeinnützigkeit der Karl Kübel Stiftung durch das Finanzamt Bensheim vom 30.09.2019
Bescheid nach § 60a Abs. 1 AO über die gesonderte Feststellung der Einhaltung der satzungsmäßigen Voraussetzungen nach den §§ 51, 59, 60 und 61 AO