Stiftungsrat
Der Stiftungsrat besteht aus einem Vorsitzenden, zwei stellvertretenden Vorsitzenden und bis zu fünf weiteren Stiftungsratsmitgliedern. Der Stiftungsrat wacht über die Erfüllung des Stifterwillens. Er hat die Aufsichtsfunktion über alle Tätigkeitsbereiche der Stiftung. In von ihm bestimmten besonderen Fällen obliegt ihm die Repräsentation der Stiftung.
Vorsitzender: Landrat Matthias Wilkes
Stellvertretende Vorsitzende: Propst Dr. Klaus-Volker Schütz, Pfarrer Dietmar Heeg
Mitglieder: Karin Hahn, Werner Lipp, Dr. Georg Allendorf, Kerstin Humberg
Vorstand
Der Vorstand besteht aus bis zu drei Mitgliedern. Er hat die Stellung eines gesetzlichen Vertreters und führt den Willen des Stifters bzw. des Stiftungsrats auf der Grundlage der Stiftungsverfassung aus. Über die Verteilung der Funktionen im Vorstand entscheidet der Stiftungsrat.
Mitglieder des Vorstands: Daniela Kobelt Neuhaus, Ralf Tepel, Michael Böhmer
Bereiche
Vermögensverwaltung
Sicherung und Mehrung des Stiftungsvermögens für die gemeinnützige Arbeit







