Beendigung des Härtefonds zur Mittagsversorgung an hessischen Schulen zum 30. Juni 2011
Mit dem Gesetz zur Ermittlung von Regelbedarfen und zur Änderung des Zweiten und Zwölften Buches Sozialgesetzbuch liegt hinsichtlich der Mittagsversorgung eine grundlegend neue Ausgangssituation vor.
Der Härtefonds des Landes Hessen zur Mittagessenversorgung an hessischen Schulen wird auf Grund dieser bundesgesetzlichen Regelung zum 30. Juni 2011 eingestellt.
Die Abrechnung der bis dahin angefallenen Aufwendungen für das Mittagessen kann von den Schulen usw. - wenn die seit dem 1. Februar 2011 geänderten Voraussetzungen für die Gewährung aus dem Härtefonds vorliegen - bis zum 30. Juni 2011 gegenüber der Karl Kübel Stiftung erfolgen.
Das "Gesetz zur Ermittlung von Regelbedarfen und zur Änderung des Zweiten und Zwölften Buches Sozialgesetzbuch", das am 1. April 2011 in Kraft getreten ist und auch als Bildungs- und Teilhabepaket bezeichnet wird beinhaltet neben der Mittagsversorgung weitere Leistungen. Des Weiteren wurde die Leistung "Mittagessen" auch auf Kinder in Kindertageseinrichtungen ausgeweitet.
Die Leistungen können den anspruchsberechtigten Familien nach dem SGB II, SGB XII und BKGG auf Antrag rückwirkend zum 1. Januar 2011 von den Jobcentern gewährt werden.
Das Bildungs- und Teilhabepaket fördert und unterstützt gezielt Kinder und Jugendliche, deren Eltern bestimmte Sozialleistungen beziehen oder ein geringes Einkommen haben, und eröffnet ihnen so bessere Lebens- und Entwicklungschancen.
Berechtigt sind Kinder und Jugendliche aus Familien, die
- Arbeitslosengeld II bzw. Sozialgeld (SGB II),
- Sozialhilfe (SGB XII),
- Kinderzuschlag (BKGG) oder
- Wohngeld (BKGG) beziehen.
Sollten Sie Fragen zur Beendigung des Härtefonds des Landes Hessen zur Mittagessenversorgung an hessischen Schulen haben, nehmen Sie einfach direkt mit uns Kontakt auf. Unser Team steht Ihnen täglich zu den üblichen Bürozeiten für Auskünfte und Informationen bis zum 30. September 2011 zur Verfügung.
Iptisam Achour
Tel.: 0 62 51 / 70 05 - 72
Fax.: 0 62 51 / 70 05 - 55
E-Mail: i.achour@kkstiftung.de
Andrea Falk
Tel.: 0 62 51 / 70 05 - 57
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