»Sich selbst zu verwirklichen und anderen dabei zu helfen, ist Teilnahme an der Schöpfung Gottes.« (Karl Kübel)

Härtefonds

Der Härtefonds des Landes Hessen zur Mittagessensversorgung an hessischen Schulen steht bis einschließlich 1. Schulhalbjahr 2010/2011 zur Verfügung. Schulen, die die entsprechenden Voraussetzungen erfüllen, können ab sofort Härtefonds-Mittel zugunsten bedürftiger Schülerinnen und Schüler bei der Karl Kübel Stiftung beantragen. Wichtig ist dabei, dass der Härtefonds auf Schulen ausgeweitet wurde, die wöchentlich regelmäßig mindestens ein warmes und ausgewogenes Mittagessen anbieten. Die aktualisierten Unterlagen zur Antragstellung stehen für Sie zum Herunterladen auf dieser Homepage zur Verfügung.

SchulleiterInnen und LehrerInnen wissen aus ihrer täglichen Praxis und den Medien um die Problematik von Kindern, die aus finanziellen, sozialen oder familiären Gründen die in der Schule angebotenen Mahlzeiten nicht in Anspruch nehmen können. Um den betroffenen Schülerinnen und Schülern die Teilnahme am Mittagessen zu ermöglichen, hatte die Landesregierung zum 1. April 2008 den "Härtefonds zur Mittagessenversorgung an hessischen Schulen" ins Leben gerufen.

Ablauf

Die Schulen erhalten durch den Härtefonds die Chance, in offensichtlichen Notlagen schnell, gezielt und unbürokratisch einzelne Schülerinnen und Schüler zu unterstützen und so auch zur Stabilisierung der Persönlichkeitsentwicklung junger Menschen beizutragen. Um ein möglichst unbürokratisches und einfaches Verfahren für die Schulen zu erreichen, haben wir im Vorfeld Schulleiter aus allen Regionen Hessens in die Diskussion eingebunden. Wir glauben, nun ein möglichst einfaches Verfahren gefunden zu haben.

Bei welchen Schülerinnen und Schülern eine entsprechende Problemlage vorliegt, kann am besten von den Schulleitungen und Lehrkräften beurteilt werden. Vor diesem Hintergrund bitten wir um aktive Mithilfe, um den Härtefonds umzusetzen und dazu beizutragen, dass in diesen Einzelfällen kurzfristig geholfen werden kann.

Die Fördermittel aus dem Härtefonds werden von der Karl Kübel Stiftung im Namen und in Rechnung des Landes Hessen verwaltet. Darüber hinaus unterbreitet die Stiftung interessierten Schulen bei Bedarf auch Angebote für flankierende Maßnahmen zum Beispiel in Form von zahlreichen Präventionsangeboten. Die Mittel aus dem Härtefonds können in einem möglichst unbürokratischen Verfahren von der jeweiligen Schulleitung beantragt werden können.

Hinweis:

Bitte denken Sie daran, zu Beginn jedes neuen Auszahlungszeitraums eine Veränderungsmitteilung mit der aktuellen Zahl der betroffenen Schüler an die Karl Kübel Stiftung zu schicken - nur sofern Sie weitere Mittel benötigen! Aktueller Auszahlungszeitraum ist: Februar bis April 2010.

Wichtig!

Schicken Sie uns Ihren Antrag auf Gewährung der Zuschüsse und das Beiblatt "Kontaktdaten" mit den Angaben zur Schule unterschrieben zu.

Bitte lesen Sie die Vereinbarung zwischen der Karl Kübel Stiftung und Ihrer Schule gründlich durch! Nach Bewilligung des Antrags schickt Ihnen die Karl Kübel Stiftung die Vereinbarung zu.

Die Zuschüsse werden erst überwiesen, wenn alle Unterlagen korrekt bei der Karl Kübel Stiftung eingegangen sind und die Vereinbarung an uns zurück gesendet wurde.

Karl Kübel Stiftung
für Kind und Familie
Darmstädter Straße 100
64625 Bensheim

Fax: 06251-7005-55
Tel.: 06251-7005-43 oder -57
info@kkstiftung.de


Karl Kübel Stiftung für Kind und Familie

| Postfach 15 63 | 64605 Bensheim
Darmstädter Straße 100 | 64625 Bensheim | Tel. +49 (0) 6251 7005-0 | Fax +49 (0) 6251 7005-55