»Sich selbst zu verwirklichen und anderen dabei zu helfen, ist Teilnahme an der Schöpfung Gottes.« (Karl Kübel)

Förderkriterien

Projektförderung im Inland

»Als Kernziel will die Stiftung dazu beitragen, dass immer mehr Eltern in der Welt der leiblich-seelisch-geistige Nährboden für ihre Kinder sein können.« Die Karl Kübel Stiftung unterstützt Initiativen, die eine kind- und familiengerechte Gesellschaft wollen, baut mit Partnern und Freunden Netzwerke auf und sensibilisiert die Öffentlichkeit für aktuelle familienpolitische Themen. Wie im Leitbild der Karl Kübel Stiftung geschrieben, ist es ein zentrales Anliegen, Eltern und Familien in unterschiedlichen Kulturen zu unterstützen und die Eltern-Kind-Beziehung insbesondere in den ersten drei Lebensjahren der Kinder zu stärken und zu fördern. Dies geschieht »verwurzelt im ökumenischen Glaubensgrund des Christentums«. (Karl Kübel)

Fördergrundsätze

Die Karl Kübel Stiftung für Kind und Familie ist eine vorwiegend operativ tätige Stiftung, das heißt sie verfolgt ihre Ziele mit Eigenprogrammen.

Mit einem begrenzten Förderbudget unterstützt die Stiftung dennoch Initiativen, die sich nachhaltig für die Stiftungsziele einsetzen. Es werden Mittel für Projekte zur Verfügung gestellt, die entweder eine Ergänzung zu bereits vorhandenen Programmen darstellen oder diese in innovativer Weise weiterführen, oder zur Verstärkung unserer Ziele in einzelnen Themenschwerpunkten wesentlich beitragen.

 Der Name Karl Kübel Stiftung ist mit dem geförderten Projekt verbunden. Daher hinterfragen und prüfen wir intensiv den Nutzen eines Projekts im Sinne unserer Zielsetzungen.

Gefördert werden Projekte in Deutschland zu folgenden Schwerpunkten

- Erziehungs- und Bildungsarbeit in Familien und für Familien
- Kinder und Familien in besonderen Lebenslagen
- präventive pädagogische und gesellschaftliche Ansätze
- Praxisforschungsvorhaben zu den Kernthemen der Stiftung

Nicht gefördert werden

- Maßnahmen, die ein originäres Aufgabengebiet von kirchlichen oder staatlichen  Organisationen, Vereinen, Gemeinden und Städten sind.
- Leistungen, die von der Krankenkasse (z.B. Mutter-Kind-Kuren) oder durch gesetzliche Grundlagen angemessen abgesichert sind.
- Personalkosten
- Finanzierung von Immobilien, entsprechenden Nebenkosten, Fahrzeug- und Reisekosten
- Deckung von Etatlücken
- alle Arten von medizinischen oder anderen Therapien
- Einzelpersonen und einzelne Familien
- einmalige Aktivitäten wie z.B. »Eis essen mit Kindern«

Eigenbetrag der Antragsteller

Die Stiftung ist dem Prinzip der »Hilfe zur Selbsthilfe« verpflichtet: Ein Eigenbeitrag der Antragsteller wird erwartet.

Es besteht kein Rechtsanspruch auf Förderung durch die Karl Kübel Stiftung. Diese behält sich die Entscheidung im Einzelfall ausdrücklich vor.

Fördervolumen

Gefördert werden Einzelprojekte in der Regel mit einem Betrag bis maximal 1.000 Euro. Die zusätzliche Förderung durch weitere Drittmittel ist erwünscht.

Antragstellung

Für Förderanträge benutzen Sie bitte das im Folgenden unter "Downloads" als PDF angehängte Formblatt »Förderantrag an die Karl Kübel Stiftung«.

Zusätzlich zum ausgefüllten Antragsformular haben Sie die Möglichkeit, eine ausführliche Projektbeschreibung einzusenden; diese sollte maximal drei DIN-A4 Seiten umfassen, ggf. zzgl. Anlage.

Das ausgefüllte Antragsformular richten Sie bitte schriftlich per Post an:

Karl Kübel Stiftung für Kind und Familie
Förderanfragen
Darmstädter Str. 100
64625 Bensheim

oder per Fax: 06251-7005-65.

Die Prüfung des Antrags sowie unsere Rückmeldung erfolgen jeweils bis zum Ende des Quartals, in dem der Antrag gestellt wurde. Bitte vermerken Sie unbedingt einen Ansprechpartner, damit wir uns bei Rückfragen melden können.

Sollten wir Ihr Projekt fördern, erhalten Sie eine schriftliche Zusage von uns.

Ansprechpartnerin bei Fragen zu Projektförderungen:

Anja Köbe, Tel.: 06251/7005-63, E-Mail: foerderanfragen@kkstiftung.de

Die Karl Kübel Stiftung kann Förderzusagen zurückziehen oder bereits überwiesene Mittel zurückfordern, wenn sich herausstellt, dass die Beschreibung oder der Kosten- und Finanzierungsplan eines Projekts erhebliche Unrichtigkeiten enthält oder andere Förderung vom Antragsteller mobilisiert werden konnte. Dies gilt ebenso, wenn sich wichtige Bestandteile Ihres Projekts nachträglich ändern und Sie diese Änderungen der Stiftung nicht unverzüglich mitteilen.

Rahmenbedingungen

Die Karl Kübel Stiftung erwartet, dass die Fördermittel vom Empfänger unmittelbar und zeitnah verwendet werden.

Im Nachgang der Förderung bittet die Karl Kübel Stiftung um einen Sach- und Finanzbericht zur Mittelverwendung. Dazu benutzen Sie das im Folgenden unter »Downloads« als PDF angehängte Formblatt »Verwendungsnachweis an die Karl Kübel Stiftung«.

Erläuterungen zum Verwendungsnachweis

Spätestens drei Monate nach Abschluss des geförderten Vorhabens ist zusammen mit einem kurzen Schlussbericht ein Mittelverwendungsnachweis zu erbringen. Als Grundlage dient der Bewilligungsbescheid.

Die im Verwendungsnachweis abgerechneten Fördermittel der Stiftung müssen durch prüfungsfähige Unterlagen belegt sein. Insbesondere müssen bei den Ausgaben der Endempfänger der Fördermittel und der jeweilige Zweck nachweisbar sein. Die Rechnungskopien sind der Abrechnung beizufügen. Nicht belegte Ausgaben können nicht anerkannt werden.

Bei der Finanzierung von Honoraren durch die Karl Kübel Stiftung muss der Beleg für die Abrechnung Name, Vorname und Anschrift des Empfängers enthalten. Der Empfang des Geldes sowie die Verpflichtung zur eigenverantwortlichen Versteuerung müssen durch Unterschrift quittiert sein.

Es ist darauf zu achten, die Stiftungsförderung nicht als Sponsoring zu bezeichnen.

Die Stiftung freut sich über eine öffentlichkeitswirksame Maßnahme - beispielsweise einen gemeinsamen Pressetermin zur Spendenübergabe oder die Darstellung des geförderten Projekts im Internetauftritt des Empfängers. Nicht nur aus Gründen der Transparenz soll die Förderung eines Projekts öffentlich bekannt werden. Vielmehr sollen geförderte Projekte Nachahmer finden und damit anderen als mögliches Beispiel dienen.


Karl Kübel Stiftung für Kind und Familie

| Postfach 15 63 | 64605 Bensheim
Darmstädter Straße 100 | 64625 Bensheim | Tel. +49 (0) 6251 7005-0 | Fax +49 (0) 6251 7005-55